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Gemäß § 17 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten über den Hausmüll verboten. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich an öffentlichen Rücknahmeeinrichtungen (z. B. kommunale Sammelstellen) oder Handelsrücknahmestellen (bei Verkauf oder Rückgabe vergleichbarer Geräte) abzugeben.
Dieses Vorgehen trägt zum Schutz von Umwelt und Gesundheit bei und ermöglicht die fachgerechte Verwertung und Wiederverwendung von wertvollen Rohstoffen.
(Quelle: § 17 ElektroG, Gesetze im Internet)
Wir halten für Sie sorgfältig Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten nach:
Unser Unternehmen ist bei der Stiftung EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) registriert und unter der WEEE-Reg.-Nr. [BITTE HIER EINTRAGEN] geführt.
Siehe auch: Stiftung EAR – www.stiftung-ear.de
Das Symbol „durchgestrichene Mülltonne“ kennzeichnet, dass das Gerät nicht in den Hausmüll gehört, sondern über eine offizielle Rücknahmestation entsorgt werden muss.
Diese Kennzeichnungspflicht ist in § 6 Abs. 1 Satz 2 ElektroG geregelt.
(Quelle: § 6 ElektroG, Gesetze im Internet)
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Warum darf ich ein Altgerät nicht in den Hausmüll werfen? | Elektrogeräte enthalten Schadstoffe und wertvolle Rohstoffe. Eine fachgerechte Entsorgung ist gesetzlich verpflichtend und dient Umweltschutz. |
| Wo darf ich meine alten Generatoren abgeben? | In kommunalen Sammelstellen (z. B. Recyclinghöfe) oder Rücknahmestellen im Handel. Manchmal bieten wir auch direkte Rückgabe an – siehe unsere Hinweise. |
| Was bedeutet das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne? | Es zeigt, dass das Gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern über spezielle Rückgabewege abgegeben werden muss. |